Dieses Befestigungsmaterial kann für GFK-Gitterroste mit einer Maschenteilung von 38,1×38,1 und 40×40 mm und Stegbreiten von 5–7,5 mm verwendet werden. Nach den Vorschriften der BG nur dann zulässig, wenn zusätzlich eine bauseitige Verschiebesicherung vorhanden ist.