Dieses Befestigungsmaterial kann für GFK-Gitterroste mit geschlossener Oberfläche, einer Maschenteilung von 50,8×50,8 mm und Stegbreiten von 5–7,5 mm verwendet werden. Nach den Vorschriften der BG nur dann zulässig, wenn zusätzlich eine bauseitige Verschiebesicherung vorhanden ist.